Kfz-Steuer: Mittelloser Fahrzeughalter – Abmeldung des Fahrzeugs von Amts wegen (FG)
In Fällen, in denen die Kraftfahrzeugsteuer nicht entrichtet worden ist, hat das Finanzamt das Ermessen bei der örtlichen Zulassungsbehörde eine Abmeldung des Fahrzeugs von Amts wegen zu beantragen.
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