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Kfz-Steuer nicht gezahlt: Einspruch gegen Stillegung des Autos beim Finanzamt

Ein Auto wird ohne jede weitere Prüfung stillgelegt, wenn der Halter die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt. Einsprüche gegen diese Maßnahme können nur vom Finanzamt bearbeitet werden und nicht von der Kfz-Zulassungsstelle. Das hat das saarländische Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 10 K 686/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein mitteilen.









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