Kinderbetreuungskosten: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen beschränkten Abzug (FG)
Der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG in Höhe von zwei Dritteln der entstandenen Aufwendungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Powered by Vergleichsportal