Kindergeld: Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung wegen Jugendhilfeleistungen (BFH)
Wird Kindergeld für mehrere Kinder gewährt, ist der Anspruch auf Erstattung des Kindergeldes wegen der für einzelne Kinder erbrachten Jugendhilfeleistungen entsprechend § 76 Satz 2 Nr. 1 EStG zu ermitteln.
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