Kindergeld: Anwalts- und Gerichtskosten für NC-Verfahren als „ausbildungsbedingter Mehrbedarf“ (FG)
Bei der Grenzbetragsberechnung für die Gewährung von Kindergeld sind die Einkünfte des Kindes um Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für ein „NC-Verfahren” zur Erlangung eines Studienplatzes zu kürzen, da es sich insoweit um vor der Aufnahme des Studiums entstandene Aufwendungen für ausbildungsbedingten Mehrbedarf i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG handelt.
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