Kindergeld bis 2011: Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abziehbar (BFH)
Die Semestergebühren sind bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags bis 2011 insgesamt abziehbar, auch wenn dadurch privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt werden.
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