Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind (BFH)
Für ein arbeitsloses, behindertes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass es keine Arbeit findet und deshalb außerstande ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
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