Kindergeld für ein verheiratetes Kind: Unterhaltsleistungen an den Ehegatten nicht einkünftemindern
Die Unterhaltsleistungen, zu denen ein verheiratetes Kind gegenüber seinem Ehegatten verpflichtet ist, sind bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag der kindergeldschädlichen Einkünfte überschritten ist, nicht abzuziehen.
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