Kindergeld für Kommunen? Berücksichtigung behinderungsbedingter Betreuungsleistungen der Eltern (FG)
Der 12. Senat des FG Münster hat mit einer gestern veröffentlichten Entscheidung weitere Grundsätze aufgestellt, wann Kommunen, die Sozialleistungen an behinderte Kinder erbringen, berechtigt sind, im Wege der Abzweigung anstelle der Eltern die Zahlung des Kindergeldes an sich selbst zu verlangen.
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