Kindergeld: Keine Berücksichtigung als Kind während vorübergehender Vollzeiterwerbstätigkeit (FG)
Ein Kind, das im Anschluss an eine Berufsausbildung für einen Zeitraum von höchstens 4 Monaten vor Aufnahme eines Studiums einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, ist während der Vollzeiterwerbstätigkeit kein berücksichtigungsfähiges Kind i.S. des § 32 EStG.
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