Kindergeld - Kinderfreibetrag: Unterhalt des Kindes an dessen Ehegatten und dessen eigenes Kind (BF
Der BFH neigt dazu, Unterhaltsleistungen des Kindes an sein Kind ebenso wie den Unterhalt an seinen Ehegatten bei der Jahresgrenzbetragsberechnung nicht mindernd zu berücksichtigen, lässt die Frage aber offen.
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