Kindergeld: Miete am Ausbildungsort als ausbildungsbedingter Mehraufwand? (FG)
Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem er erstmals entscheiden muss, ob Krankheitskosten und die Miete am Ausbildungsort bei der Ermittlung des Grenzbetrags für die Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen werden können.
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