Kindergeld muss bis zum Vorliegen der Prüfungsergebnisse gezahlt werden
Wenn ein Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, kann sich der Anspruch auf Kindergeld über die Volljährigkeit hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern. Mit dem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung erlischt dann aber der Anspruch auf Kindergeld. Jetzt gibt es aber eine gute Nachricht für Eltern, deren Kinder länger auf die Prüfungsergebnisse […]
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