Kindergeld: Rückwirkende Bestimmung des Kindergeldberechtigten (FG)
Eltern können die Kindergeldberechtigung mit Wirkung für die Vergangenheit auf den jeweils anderen Elternteil übertragen, wenn das Kindergeld noch nicht an den bisher kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlt worden ist. Es steht einer rückwirkenden Änderung aber nicht entgegen, wenn das Kindergeld gegenüber dem bisher kindergeldberechtigten Elternteil bereits festgesetzt wurde.
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