Kindergeld: Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind nicht aus (BFH)
Nach einem Urteil des vom 17.7.2010 ist ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.
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