Kindergeldberechnung: Fiktive Unterhaltsansprüche sind nicht einzubeziehen (FG)
Ein fiktiver Unterhaltsanspruch gehört nicht zu den eigenen Einkünften und Bezügen eines Kindes. Nur wenn der Unterhalt tatsächlich zufließt, ist er in die Kindergeldberechnung einzubeziehen.
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