Klage mit eingescannter Unterschrift?
Unter Umständen reicht für die Einhaltung der Schriftform ein Dokument mit eingescannter Unterschrift, so der BFH Entscheidend für die Anerkennung einer Klageschrift sei, dass aus ihrer der erklärende, sein inhaltliches Anliegen und sein unbedingte Wille zur Erklärung erkennbar würden, urteilte der Bundesfinanzhof (Urteil vom 22.6.2010, Az. VIII R 38/08). Dann könnte es auch genügen, wenn [...]
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