Klassisches Hotelgewerbe nicht zwingend für ermäßigten Steuersatz
Für Beherbergungsleistungen gilt seit 1.1.2010 der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Das BMF beseitigt in seinem Schreiben vom 5.3.2010 viel Unsicherheit und klärt die umsatzsteuerlichen Folgen.
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