Kleinstkapitalgesellschaften: Gesonderte Anmeldung beim Bundesanzeiger nicht erforderlich
Eine Frage, die bei Kleinstkapitalgesellschaften im Zusammenhang mit dem MicroBilG aufkommt, ist, ob und wie die Mitteilung an den Bundesanzeiger über den Status als Kleinstkapitalgesellschaft adressiert und zugestellt werden muss. Folgende Ausführungen geben eine Antwort.
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