Körperschaftsteuer: Wegfall des Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG (FG)
Bei mehr als hälftigem Wechsel der Anteilseigner und Zuführung von überwiegend neuem Aktivvermögen innerhalb von 18 Monaten entfällt der Verlustabzug auch ohne Branchenwechsel.
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