Kommanditgesellschaft auf Aktien: Keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der
Der Gewinn der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA ist nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen FG nicht einheitlich und gesondert gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO festzustellen.
Powered by Vergleichsportal
