Kosten für bürgerliche Kleidung sind keine Werbungskosten
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch nicht anteilig als Werbungskosten absetzbar. Das gilt selbst dann, wenn es sich um Ausgaben für sogenannte Business-Kleidung handelt, wie der BFH erneut klarstellt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen, wenn sie durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn […]
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