Kosten für die Lerntherapie eines hochbegabten Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Schlechte Nachrichten für die Eltern hochbegabter Kinder. Sie können die Kosten für eine Erziehungsberatung und Lerntherapie nicht als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Das hat unlängst der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 19. November 2015, Az. VI R 45/14) entschieden. Eltern lassen ihr Kind in der Schweiz therapeutisch behandeln Bei dem Sohn der Kläger in […]
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