Kosten für privaten Sicherheitsdienst als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Wenn Leib und Leben des Steuerpflichtigen ernsthaft bedroht sind, darf er die Kosten für einen privaten Sicherheitsdienst, den er zu seinem eigenen Schutz engagiert hat, als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2017, Az. 13 K 1045/15 E). Klägerin engagierte privaten […]
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