Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge vor 2010: Kein Verstoß gegen GG oder EMRK (BFH)
Der begrenzte Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge und der Arbeitslosenversicherungsbeiträge verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
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