Krankenhausapotheke: Abgabe von Krebsmedikamenten umsatzsteuerfrei (FG)
Das FG Münster hat klargestellt, dass die Lieferung von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (sog. Zytostatika) durch eine Krankenhausapotheke umsatzsteuerfrei ist – und zwar auch dann, wenn die Patienten ambulant therapiert werden.
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