Krankentagegeldversicherung muss auch bei Teil-Arbeitsfähigkeit zahlen
Wenn ein Versicherter zwar zu einzelnen im Rahmen seiner Berufsausübung anfallenden Tätigkeiten in der Lage ist, diese aber isoliert betrachtet keinen Sinn ergeben, dann muss die Krankentagegeldversicherung zahlen. Das entschied der BGH. Ein selbstständiger Rechtsanwalt konnte nach einem leichten Schlaganfall nur noch mühsam und mit großem Zeitaufwand Texte lesen. Andere Anwaltstätigkeiten dagegen, wie Mandantengespräche, Diktate [...]
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