Krankenversicherung: Auch bei Dienstreise ins Ausland muss der Arbeitgeber zahlen
Die Leistungsaushilfe im Rahmen der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber soll auch bei Dienstreisen gelten. Eine entsprechende Order an die Krankenkassen hat der GKV-Spitzenverband herausgegeben.
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