Krankheit und Pflege: Steuerfestsetzung hinsichtlich zumutbarer Belastung jetzt vorläufig
Festsetzungen der Einkommensteuer, die im Zusammenhang mit dem Abzug einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung vorgenommen werden, sind jetzt vorläufig vorzunehmen. Dies hat das Bundesfinanzministerium im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm entschieden. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.8.2013 ist der Vorläufigkeitsvermerk [...]
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