Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung: Nachweis erleichtert (BFH)
An der bisherigen Rechtsprechung, nach der Krankheitskosten in gewissen Fällen nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wenn die medizinische Indikation der Behandlung durch ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Gutachten oder ein Attest einer anderen öffentlich-rechtlichen Institution nachgewiesen wird, hält der BFH nicht mehr fest.
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