Krankheitskosten: BDL hält zumutbare Belastung teilweise für verfassungswidrig
Laut Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine müssen Krankheitskosten (wie z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Eigenanteil für Zahnersatz usw.)vollständig - ohne Reduzierung um die so genannte zumutbare Belastung - als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können.
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