Krankheitskosten: Nachweis als außergewöhnliche Belastungen erleichtert (BFH)
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH aktuell entschieden, dass zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden muss. Der Nachweis kann vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel
Powered by Stromvergleich