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Kredit steuerlich absetzen – Mit Umwegen möglich

Auch in Zeiten des Niedrigzinses bringen Kredite noch immer Kosten mit, die je nach Kredithöhe nicht automatisch irrelevant sind. Selbst ein Kredit von 5.000 Euro zu 2 Prozent über 5 Jahre kostet hochgerechnet noch 520 Euro. Doch wie schön wäre es, wenn diese 520 Euro trotz dessen, dass man sie zahlen muss, noch Vorteile mitbringen würden? Tatsächlich lassen sich diese Kreditkosten steuerlich absetzen.

Das funktioniert zwar nur über Umwege, wie der Ratgeber des Portals kreditvonprivat.net verrät, aber immerhin. Das Absetzen der Kosten an sich findet einmal jährlich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung statt, wo der Fiskus Steuervorteile für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gewährt. Absetzen heißt schlicht und einfach, von der eigentlich zu zahlenden Einkommensteuer Ausgaben geltend zu machen, die die Steuerlast mindern. Wenn man außerhalb der hauptberuflichen Tätigkeit keine Einnahmen erzielt und das Steuerliche bereits in den Lohnbescheiden geregelt wurde, rückt der bekannte Begriff "Steuerrückzahlung" ins Blickfeld. Gibt es noch nicht versteuerte Einnahmen, so wird die fällige Nachzahlung durch das Absetzen der Kreditkosten reduziert.

Wie lassen sich Kreditkosten absetzen?

Ganz so einfach, als dass man die jährlichen Zinskosten in der Steuererklärung einträgt, ist es leider nicht. Es kommt auf den Kredit an sich an, genauer den Verwendungszweck. Erst wenn sich dieser in einen der Bereiche Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen einordnen lässt, ist das Absetzen der Zinsen gewährt. Ein Beispiel hierfür kann ein Autokredit sein: Das Auto benötigt man zum Beispiel, um zur Arbeit zu kommen. Die Anschaffung des Autos lässt sich deshalb den Werbungskosten zuordnen. Ein anderes Beispiel wäre der beruflich bedingte Umzug, dessen Kosten man mit dem Kredit gedeckt hat. Auch das sind Werbungskosten. Übrigens lohnt es sich, über die abzusetzenden Kreditzinsen hinaus zu prüfen, ob die Kosten an sich nicht auch in einer Form abgesetzt werden können. Umzugskosten zum Beispiel werden unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert. Auch das häusliche Arbeitszimmer gehört dazu.

Am Ende des Tages ist es nur wichtig, nachweisen zu können, dass der Kredit tatsächlich für den entsprechenden Verwendungszweck ausgegeben wurde. Dafür sind die Belege aufzubewahren, mit denen das möglich ist. Dem Finanzamt reicht es zwar, wenn es weiß, dass ein Autokredit beantragt wurde, aber die Belege brauchen Sie so oder so gegenüber der Bank, sofern es sich um einen zweckgebundenen und zinsgünstigeren Kredit gehandelt hat, sprich nicht einen einfachen Ratenkredit ohne weitere Verwendungsgrenzen. Diese Kredite erhält man jedoch nur mit einer guten Bonität, weshalb man vorher prüfen sollte, wie es um die Kreditwürdigkeit bestellt ist.

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