Künstlersozialabgabe: Mehrheitsgesellschaftern droht doppelte Zahlungspflicht
Gesellschaften (GmbH, UG, OHG etc.) im Bereich Werbung, Verlagswesen, Web-Design und Fotografen etc. müssen die so genannte Künstlersozialabgabe für ihre selbstständigen Gesellschafter entrichten. Zusätzliche Beiträge fordert die Künstlersozialkasse wegen Versicherungspflicht der selbstständigen Gesellschafter.
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