Kürzung der Krankheitskosten um zumutbare Belastung ist verfassungskonform
Steuerpflichtige können die im Jahr angefallenen Krankheitskosten einschließlich der Zuzahlungen in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG angeben. Allerdings werden diese Krankheitskosten vom Finanzamt steuerlich nur dann berücksichtigt, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Der Bundesfinanzhof hat nun bestätigt (BFH, Urteil vom 2. September 2015, Az. VI R 33/13, veröffentlicht am 23. […]
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