Kurzfristige Beschäftigung: Jahreswechsel-Zeitgrenze ab 2015 für kurzfristig Beschäftigte
Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab Januar 2015 werden auch die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung erhöht. Die neuen Grenzen für kurzfristig Beschäftigte dürfen aber auch erst ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden.
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