Ländererlass: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012
Die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind bis zum 31.5.2013 abzugeben. Eine Fristverlängerung ist bis zum 31.12.2013 möglich.
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