Ländererlasse: Vorläufige Festsetzungen der Grunderwerbsteuer
Das Steueränderungsgesetz 2015 hat die Verweise in das GrEStG geändert und damit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015 Rechnung getragen. Ersatzbemessungsgrundlage ist nunmehr der Grundbesitzwert.
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