Längere Vorlauffristen für SEPA-Lastschriften
Anträge auf Stundung und Erlass von Steuern müssen dem Finanzamt nun früher vorliegen. Darauf weist die OFD Koblenz hin. Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen müssen künftig mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin dem zuständigen Finanzamt vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann. Wenn der […]
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