LAG Düsseldorf: Arbeitgeber haftet bei verspäteter Lohnzahlung für geringeres Elterngeld
Ist der Arbeitgeber durch eine verspätete Gehaltszahlung daran schuld, dass einem Arbeitnehmer ein geringeres Elterngeld ausgezahlt wird, so ist er gegenüber dem Arbeitnehmer zur Erstattung des Differenzbetrags verpflichtet. Einen solchen Schadensersatzanspruch hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf einer Arbeitnehmerin zugesprochen.
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