Langzeiterkrankte: Neues Urteil zum Urlaubsverfall (EuGH)
Der EuGH hatte vor einiger Zeit entgegen der bisherigen Rechtsprechung in Deutschland entschieden, dass Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer nicht verfallen, wenn sie wegen der Erkrankung nicht genommen werden können. Durch ein weiteres aktuelles Urteil gibt der EuGH die neue Richtung jetzt klar vor.
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