Leasingsonderzahlung: Ansatz als Werbungskosten (BFH)
Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für Auswärtstätigkeiten, kann eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören. Soweit allerdings der Arbeitnehmer den PKW auch für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist die Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten.
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