Leiharbeiter können volle Fahrtkosten absetzen (FG)
Zeitarbeiter können die vollen Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzen und nicht nur 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Das gelte auch bei einem monatelangen Aufenthalt an einem einzigen Arbeitsplatz, befand das Finanzgericht Münster.
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