Leistungsort für Anzahlungen: Grundstücksbezogene in- und ausländische Vermittlungsleistungen (BFH)
Die Anzahlung für die Vermittlung einer Grundstücksleistung unterliegt im Inland der Umsatzsteuer, wenn nicht feststeht, ob die vermittelte Leistung im Inland oder Ausland erbracht wird.
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