LfSt Bayern: Welche Finanzämter für die Umsatzbesteuerung von Auslandsunternehmern zuständig sind
Das LfSt Bayern weist darauf hin, dass die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern sich nach der UStZustV richtet. In dieser Verordnung werden die Finanzämter und Zuständigkeiten aufgelistet.
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