LfSt: Besondere, laufend zu führende Verzeichnisse von Land- und Forstwirten
Das Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern gibt auf 19 Seiten einen Überblick über die in den Verzeichnissen nach § 13a Abs. 7 Satz 3 EStG aufzuführenden Daten und die hierzu einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen.
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