LfSt: Neue amtliche Muster für Zuwendungsbestätigungen ab 1.1.2013
Wer gemeinnützige Organisationen unterstützt, wird dadurch bei seiner persönlichen Einkommensteuer entlastet. Voraussetzung ist jedoch, dass der Zuwendungsempfänger die Spende durch eine nach amtlichem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbescheinigung bestätigt. Die verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen wurden nun grundlegend überarbeitet.
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