LfSt: Umsatzsteuer-Zahlungen, -Erstattungen und regelmäßig wiederkehrende Zahlungen
Es wird für den Zeitpunkt der Erfassung des Zu- bzw. Abflusses i. S. d. § 11 EStG grundsätzlich auf die Erlangung bzw. den Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht abgestellt.
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