LfSt: Verwaltung der Kfz-Steuer geht auf Hauptzollämter über
Bayerische Finanzämter übergeben ab 28.4.2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter. Steuerbescheide, Steuernummern, erteilte Einzugsermächtigungen sowie gewährte Steuervergünstigungen bleiben gültig.
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