LfSt: Verwandte in gerader Linie dürfen nicht unterhaltsverpflichtet gewesen sein
Das Bayerische Landesamt für Steuern erklärt mit Verfügung vom 12.3.2014, wann Verwandte in gerader Linie den erbschaftsteuerlichen Pflegefreibetrag von maximal 20.000 EUR abziehen dürfen. Demnach muss die Pflege des Erblassers zuvor freiwillig erfolgt sein, eine Pflege aus einer Unterhaltsverpflichtung heraus ist nicht begünstigt.
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